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Einführung der IFRS-Rechnungslegung für kleine und mittlere Unternehmen

Erschienen am 05.06.2009, 3. Auflage 2009
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783640336777
Sprache: Deutsch
Umfang: 60 S.
Format (T/L/B): 0.5 x 21 x 14.8 cm
Einband: kartoniertes Buch

Beschreibung

Diplomarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,1, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Globalisierung der Wirtschaft zieht weite Kreise und beeinflusst immer mehr die Entscheidungen der Unternehmen in Deutschland. Die Bedeutung der International Financial Reporting Standards wächst, ebenso der Anwenderkreis. Kleine und mittlere Unternehmen, soweit sie keinen Konzernabschluss aufstellen müssen und nicht am geregelten Kapitalmarkt teilnehmen, sind noch nicht direkt davon betroffen, aber die Ausrichtung der Europäischen Union auf die IFRS wird zwangsläufig dazu führen, dass sich die KMU damit auseinandersetzen müssen. Um die Einführung der IFRS-Rechnungslegung für die große Mehrheit der über 3.000.000 deutschen Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind, ist bereits eine kontroverse Diskussion entstanden und aufgrund der vielen komplizierten Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wird z. Zt. an Vereinfachungen für KMU im Rahmen des Entwurfs eines vorgeschlagenen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen gearbeitet. Gesetzlich ist das Wahlrecht für die Aufstellung einer IFRS-Bilanz für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen in § 325 Abs. 2a HGB verankert und zusammen mit den aktuellen Entwicklungen und Diskussionen lässt es die Prognose zu, dass sich mittelfristig die IFRS-Rechnungslegung als vorherrschender Rechnungslegungsstandard durchsetzen wird. Ebenfalls wird die Einheitlichkeit der deutschen Rechnungslegung wiederhergestellt wenn alle Unternehmen nach IFRS Rechnung legen. Innerhalb der Europäischen Union wird zunehmend auf IFRS im Einzelabschluss umgestellt, teilweise zwingend, teilweise optional, aber immer mit befreiender Wirkung, d. h. der Abschluss wird nach den IFRS erstellt statt nach nationalen Standards. In Deutschland muss neben dem freiwilligen IFRS-Abschluss immer noch ein Abschluss zur Bemessung der Besteuerungsgrundlage bzw. Ausschüttungsgrundlage erstellt werden. Diese Doppelbelastung zweier Abschlüsse schreckt viele Unternehmen ab. Deshalb ist das Ergebnis einer Umfrage, wonach 79 % der befragten Unternehmen keinen konkreten Bedarf einer Umstellung bzw. zusätzlicher Bilanzierung sehen, nicht verwunderlich. Ob ein KMU freiwillig einen Einzelabschluss nach IFRS aufstellt und diesen dann veröffentlicht, muss sehr gut analysiert werden und die Kriterien gegeneinander abgewogen werden.