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Kritik des Schuldbegriffs im Jugendstrafrecht

Eine metadogmatische Begründung des Schuldfähigkeits- und Verbotsirrtumsbegriffs

Prittwitz
Erschienen am 26.10.2012
91,55 €
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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783631633250
Sprache: Deutsch
Umfang: 372
Format (T/L/B): 21.0 x 14.0 cm

Beschreibung

Die Arbeit stellt die Grundlagen legitimen Jugendstrafrechts dar und klärt jene Fragen, die beantwortet werden müssen, wenn Jugendliche legitim für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden sollen. Ergebnis ist ein Anforderungsprofil an einen epistemologisch, ethisch und verfassungsrechtlich begründeten Begriff der jugendspezifischen Schuld.

Autorenportrait

Gustavo Chan Mora, geboren 1973; Studium der Rechtswissenschaft 1990-1995 an der Universität von Costa Rica; 2003 LL.M.-Abschluss in Kriminalwissenschaften an der Universität von Costa Rica; 2011 Promotion an der Universität Frankfurt am Main; seit 1996 als Strafverteidiger und Richter in Costa Rica und seit 1998 als Dozent an der Universität von Costa Rica tätig; Veröffentlichung mehrerer Bücher und wissenschaftlicher Artikel zum Strafrecht.

Inhalt

Inhalt: Metadogmatische Begründung eines jugendstrafrechtlichen Schuldfähigkeitsbegriffs und Verbotsirrtumsbegriffs – Geschichtliche Entwicklung des Begriffs der jugendstrafrechtlichen Schuldfähigkeit in Deutschland – Bedeutung(en) und Gebrauch der Begriffe von «geistiger Reife» und «sittlicher Reife» – Die entwicklungspsychologische Bedeutung von Reife und ihre Einführung in den Schuldfähigkeitsbegriff des deutschen Jugendstrafrechts – Darstellung und Kritik des in Deutschland und Costa Rica herrschenden jugendstrafrechtlichen Verbotsirrtumsbegriffs – Der idealistische Ansatz zum Verbotsirrtum im deutschen Jugendstrafrecht – Einige kritische Betrachtungen zu den für das Jugendstrafrecht in Costa Rica vorgesehenen Begriffen der Schuldfähigkeit und des Verbotsirrtums – Die erkenntnistheoretische (epistemologisch-politische) Begründung eines spezifisch jugendstrafrechtlichen Strafbegründungsschuldbegriffs – Die ethische Begründung eines spezifisch jugendstrafrechtlichen Strafbegründungsschuldbegriffs – Das Gleichheitsprinzip: Die verfassungsrechtliche Begründung eines spezifisch jugendstrafrechtlichen Strafbegründungsschuldbegriffs.